Verbraucherschutz & Digitalisierung – Michel-Friedrich Schiefler, Wahlkreis 23
Thema 8 · Wahlkreis 23 – Vorpommern-Rügen I
Verbraucherschutz und Digitalisierung – Alltag einfacher und sicherer machen
Digitale Angebote können Wege sparen und Verwaltung vereinfachen. Gleichzeitig müssen Sicherheit, Verständlichkeit und persönliche Erreichbarkeit erhalten bleiben.
10 Themen · Frage 8 von 10Ein Thema mit direktem persönlichen Schwerpunkt
Michel-Friedrich Schiefler ist nach Angaben des Landtages Mecklenburg-Vorpommern aktuell Sprecher der SPD-Landtagsfraktion für Verbraucherschutz. Damit gehört Verbraucherschutz nachweislich zu seinen parlamentarischen Aufgaben. Digitalisierung ist wiederum ein Querschnittsthema, das viele Bereiche berührt: Verwaltung, Verträge, Onlinehandel, Identitätsnachweise, Kommunikation, Mobilität und auch die Nutzung öffentlicher Dienstleistungen.
Für den Wahlkreis ist die Verbindung beider Bereiche besonders interessant. Digitale Verfahren können Menschen in ländlichen Gemeinden lange Wege ersparen. Gleichzeitig entstehen neue Anforderungen an Datensicherheit, verständliche Benutzeroberflächen, Barrierefreiheit und Unterstützung für Menschen, die digitale Angebote nicht selbstverständlich nutzen.
Mehr als 800 digitale Verwaltungsleistungen im MV-Serviceportal
Das Finanz- und Digitalisierungsministerium Mecklenburg-Vorpommern teilte im Juli 2026 mit, dass im MV-Serviceportal erstmals mehr als 800 digitalisierte Verwaltungsleistungen verfügbar sind. Genannt werden unter anderem die Ummeldung nach einem Umzug, die Anerkennung einer Behinderung, Elterngeld, digitale Bauanträge und weitere Verfahren.
Eine solche Zahl zeigt den Umfang der Digitalisierung, sagt aber noch nicht automatisch etwas über die Nutzerfreundlichkeit jeder einzelnen Leistung aus. Bürgerinnen und Bürger profitieren besonders dann, wenn Zuständigkeiten verständlich sind, Anträge ohne technische Hürden funktionieren und der Bearbeitungsstand nachvollziehbar bleibt.
Gerade in einem Flächenwahlkreis kann Digitalisierung einen praktischen Vorteil bieten. Wer nicht für jeden Antrag zu einer Verwaltung fahren muss, spart Zeit und Wege. Gleichzeitig muss berücksichtigt werden, dass digitale Kompetenzen, Geräteausstattung und Internetzugang nicht bei allen Menschen gleich sind.
Ribnitz-Damgarten: digitale Angebote bereits konkret sichtbar
Die Stadt Ribnitz-Damgarten bündelt auf ihrer aktuellen Website verschiedene Online-Dienste. Viele Leistungen werden über das Serviceportal Mecklenburg-Vorpommern oder die BundID bereitgestellt; daneben gibt es weiterhin PDF-Formulare und persönliche Ansprechpartner. Die Stadt nennt beispielsweise digitale Wege für Wohnen und Melden, Gewerbeangelegenheiten, familienbezogene Anträge und weitere Verwaltungsbereiche.
Besonders interessant ist die Kombination aus digitalen und analogen Zugängen. Für einige Dienste ist ein Nutzerkonto erforderlich, während andere Formulare heruntergeladen, per E-Mail, Post oder persönlich eingereicht werden können. Genau diese Mehrkanalfähigkeit ist für Verbraucherschutz relevant: Ein moderner Service sollte Wahlmöglichkeiten bieten, statt Menschen durch eine einzige technische Lösung auszuschließen.
Die Stadt stellt außerdem für sensible oder umfangreiche Dateien einen verschlüsselten Übertragungsweg bereit. Das macht sichtbar, dass Digitalisierung nicht nur Geschwindigkeit bedeutet. Sicherheit und Datenschutz gehören von Anfang an zur Gestaltung eines digitalen Verwaltungsangebots.
Verbraucherschutz im digitalen Alltag
Verbraucherinnen und Verbraucher schließen heute Verträge online ab, kaufen Waren im Internet, nutzen Apps, verwalten Bankgeschäfte digital und übermitteln persönliche Daten an zahlreiche Anbieter. Dadurch entstehen neue Möglichkeiten, aber auch neue Risiken. Unklare Vertragsbedingungen, manipulative Benutzeroberflächen, betrügerische Nachrichten, Identitätsdiebstahl oder schwer verständliche Kündigungswege können Menschen finanziell und organisatorisch belasten.
Politischer Verbraucherschutz muss deshalb dafür sorgen, dass Regeln auch in digitalen Märkten wirksam bleiben. Transparente Preise, nachvollziehbare Vertragsbedingungen und erreichbare Beratungsangebote sind nicht weniger wichtig, nur weil ein Vertrag online abgeschlossen wird. Gerade ältere Menschen oder Personen mit geringer digitaler Erfahrung können zusätzliche Unterstützung benötigen.
Digitalisierung soll Wege sparen, nicht neue Hürden schaffen
Einfachheit
Digitale Anträge sollten verständlich aufgebaut sein und Nutzer nicht mit unnötigen Zwischenschritten oder Fachsprache überfordern.
Sicherheit
Persönliche Daten müssen geschützt übertragen und verarbeitet werden. Bürger sollten nachvollziehen können, warum bestimmte Informationen benötigt werden.
Erreichbarkeit
Wer einen digitalen Antrag nicht nutzen kann, braucht weiterhin eine praktikable Alternative und erreichbare Ansprechpartner.
Transparenz
Digitale Prozesse sind besonders hilfreich, wenn Zuständigkeit, notwendige Unterlagen und Bearbeitungsschritte klar erkennbar sind.
Der ländliche Raum kann besonders profitieren
In kleinen Gemeinden können Verwaltungswege deutlich länger sein als in einer Großstadt. Ein digitaler Antrag auf Wohngeld, eine Melderegisterleistung oder eine Gewerbeangelegenheit kann deshalb einen größeren Zeitgewinn bringen. Digitalisierung kann außerdem Verwaltungen entlasten, wenn Standardvorgänge automatisiert oder besser vorbereitet werden.
Der Nutzen entsteht aber nur, wenn die technische Infrastruktur funktioniert. Schnelle und stabile Internetverbindungen, sichere Identitätslösungen und verständliche Portale sind Voraussetzungen. Wenn ein Verfahren digital angeboten wird, aber wegen technischer Probleme regelmäßig abbricht, entsteht Frust statt Entlastung.
Für Wahlkreis 23 stellt sich deshalb nicht nur die Frage, wie viele Leistungen digitalisiert sind, sondern wie zuverlässig sie im Alltag nutzbar werden und wie Unterstützung für Menschen organisiert wird, die Hilfe benötigen.
Ein Beispiel aus Schieflers fachpolitischer Arbeit
Bei der Modernisierung des Fischereirechts wurde die Digitalisierung der Fischereiabgabe öffentlich thematisiert. Schiefler verwies dabei ausdrücklich darauf, dass das digitale Angebot Verwaltungswege vereinfachen soll und zugleich eine analoge Möglichkeit bei der Ordnungsbehörde bestehen bleibt. Dieses Beispiel passt zur Grundfrage dieser Seite: Digitalisierung kann bequem sein, sollte aber Wahlfreiheit und Zugänglichkeit mitdenken.
Die Fischerei ist ein spezieller Fachbereich. Trotzdem lässt sich daraus ein allgemeiner Prüfstein ableiten: Gute Digitalisierung ersetzt nicht automatisch persönliche Zugänge, sondern erweitert Möglichkeiten. Besonders bei sensiblen Verwaltungsangelegenheiten sollten Bürgerinnen und Bürger nicht das Gefühl haben, bei technischen Schwierigkeiten allein gelassen zu werden.
Welche Rolle spielt Beratung?
Verbraucherschutz braucht unabhängige Information. Viele Probleme entstehen nicht erst durch fehlende Gesetze, sondern weil Menschen ihre Rechte nicht kennen oder im konkreten Fall nicht wissen, an wen sie sich wenden können. Beratungsstellen und verständliche öffentliche Informationen bleiben deshalb wichtig.
Auch Verwaltung sollte erklären, statt nur Formulare bereitzustellen. Eine gute Online-Seite zeigt, welche Behörde zuständig ist, welche Unterlagen benötigt werden, welche Fristen gelten und wie Rückfragen möglich sind. Digitale Modernisierung ist damit nicht nur ein IT-Projekt, sondern auch eine Aufgabe guter Kommunikation.
Digitale Verwaltung braucht Vertrauen
Menschen nutzen neue Angebote eher, wenn sie verstehen, wer ihre Daten verarbeitet und wohin sie sich bei Fehlern wenden können. Vertrauen entsteht durch transparente Informationen, verlässliche Technik und erreichbaren Support. Gerade öffentliche Stellen sollten deshalb nicht nur möglichst viele Online-Verfahren bereitstellen, sondern auch deren Qualität, Verständlichkeit und praktische Nutzbarkeit regelmäßig überprüfen.
Leitfrage an Michel-Friedrich Schiefler
Wie können Verbraucherschutz und Digitalisierung so miteinander verbunden werden, dass Bürgerinnen und Bürger im Wahlkreis von einfacheren Verfahren profitieren, ohne dass Sicherheit, Datenschutz und persönliche Erreichbarkeit verloren gehen?
Sechs Prüfsteine für die Antwort
- Wie werden digitale Verwaltungsangebote einfacher und verständlicher gestaltet?
- Welche analogen oder persönlichen Zugänge sollen dauerhaft erhalten bleiben?
- Wie können ältere Menschen und Personen mit geringer digitaler Erfahrung besser unterstützt werden?
- Wie werden Datenschutz und sichere Übertragung persönlicher Informationen gewährleistet?
- Wie können Verbraucherinnen und Verbraucher besser vor digitalen Betrugs- und Vertragsfallen geschützt werden?
- Wie lässt sich verhindern, dass Digitalisierung lediglich Verwaltungsarbeit auf Bürgerinnen und Bürger verlagert?
FAQ – Verbraucherschutz und Digitalisierung
Ist Michel-Friedrich Schiefler verbraucherschutzpolitischer Sprecher?
Ja. Der Landtag führt ihn aktuell als Sprecher der SPD-Landtagsfraktion für Verbraucherschutz sowie Jugend- und Fischereipolitik.
Wie viele digitale Verwaltungsleistungen nennt das Land 2026?
Das Finanz- und Digitalisierungsministerium berichtete im Juli 2026 von mehr als 800 digitalisierten Leistungen im MV-Serviceportal.
Gibt es in Ribnitz-Damgarten bereits Online-Dienste?
Ja. Die Stadt bündelt zahlreiche digitale Angebote und verweist unter anderem auf das MV-Serviceportal, BundID, PDF-Formulare und sichere Übertragungswege.
Soll alles nur noch digital funktionieren?
Das wird auf dieser Seite ausdrücklich nicht gefordert. Die Leitfrage zielt auf digitale Vorteile bei gleichzeitigem Erhalt von Sicherheit und persönlicher Erreichbarkeit.
Ist Digitalisierung automatisch Verbraucherschutz?
Nein. Digitalisierung kann Verfahren vereinfachen, schafft aber auch neue Risiken. Verbraucherschutz muss deshalb Transparenz, Sicherheit und verständliche Rechte auch online gewährleisten.
Geprüfte Quellen
- Landtag Mecklenburg-Vorpommern – Michel-Friedrich Schiefler
- Regierungsportal – mehr als 800 digitalisierte Verwaltungsleistungen, Juli 2026
- Stadt Ribnitz-Damgarten – Online-Dienste
- SPD-Landtagsfraktion – Digitalisierung der Fischereiabgabe
Stand der inhaltlichen Prüfung: September 2026. Bestehende digitale Angebote werden belegt; weitergehende Anforderungen werden als politische Fragen formuliert.

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